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Rechtsprechung
   BGH, 15.11.1990 - I ZR 245/88   

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https://dejure.org/1990,309
BGH, 15.11.1990 - I ZR 245/88 (https://dejure.org/1990,309)
BGH, Entscheidung vom 15.11.1990 - I ZR 245/88 (https://dejure.org/1990,309)
BGH, Entscheidung vom 15. November 1990 - I ZR 245/88 (https://dejure.org/1990,309)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Warenzeichen - Verwechslungsgefahr - Teilweise Übereinstimmung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WZG § 31
    Verwechslungsgefahr zweier Bezeichnungen bei Identität eines von zwei Begriffen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 558
  • MDR 1991, 505
  • GRUR 1991, 319
  • DB 1991, 699
  • BlPMZ 1991, 190
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 12.07.1990 - I ZR 236/88

    "Flacon"; Bestimmtheit des Verbots der "markenmäßigen" Verwendung einer

    Auszug aus BGH, 15.11.1990 - I ZR 245/88
    Denn auch die zur Begründung des Unterlassungsantrags als zeichenrechtswidrig angeführten Handlungen sind für das Verständnis des Klageantrags im Sinne des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO und der Reichweite des hierauf gründenden gerichtlichen Verbots gemäß § 890 ZPO heranzuziehen (BGH, Urt. v. 26.5.1988 - I ZR 227/86, GRUR 1988, 776, 777 - PPC; Urt. v. 12.7.1990 - I ZR 236/88, Umdr. S. 7 - Flacon).

    Die Beurteilung der rechtlichen Voraussetzungen einer herkunftshinweisenden Verwendung der Marke obliegt dem streitentscheidenden Gericht (BGH, Urt. v. 12.7.1990 - I ZR 236/88, Umdr. S. 9 - Flacon).

  • BGH, 01.12.1988 - I ZB 5/87

    "REYNOLDS R 1"/"EREINTZ"; Verwechslungsgefahr bei einem aus einer phonetischen

    Auszug aus BGH, 15.11.1990 - I ZR 245/88
    Wird aber der Gesamteindruck eines kombinierten Zeichens durch gleichgewichtige Elemente bestimmt, so ist kein Element allein geeignet, den Gesamteindruck des Kombinationszeichens zu prägen, weshalb bei einer Übereinstimmung der beanstandeten Bezeichnung mit nur einem Element des Warenzeichens die Verwechslungsgefahr im Sinne des § 31 WZG, die sich auf das Gesamtzeichen beziehen muß, zu verneinen ist (vgl. BGH - COLORBOY, aaO; Urt. v. 30.6.1983 - I ZR 96/81, GRUR 1983, 768, 769 - Capri-Sonne; Beschl. v. 1.12.1988 - I ZB 5/87, GRUR 1989, 264, 265 - "REYNOLDS R 1/ EREINTZ"; Urt. v. 2.2.1989 - I ZR 150/86, GRUR 1989, 425, 427 - Herzsymbol).
  • BGH, 26.05.1988 - I ZR 227/86

    "PPC"; Verwirkung kennzeichenrechtlicher Unterlassungs- und

    Auszug aus BGH, 15.11.1990 - I ZR 245/88
    Denn auch die zur Begründung des Unterlassungsantrags als zeichenrechtswidrig angeführten Handlungen sind für das Verständnis des Klageantrags im Sinne des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO und der Reichweite des hierauf gründenden gerichtlichen Verbots gemäß § 890 ZPO heranzuziehen (BGH, Urt. v. 26.5.1988 - I ZR 227/86, GRUR 1988, 776, 777 - PPC; Urt. v. 12.7.1990 - I ZR 236/88, Umdr. S. 7 - Flacon).
  • BGH, 02.02.1989 - I ZR 150/86

    "Herzsymbol"; Verwechslungsgefahr eines Herzsymbols mit einem stilisierten

    Auszug aus BGH, 15.11.1990 - I ZR 245/88
    Wird aber der Gesamteindruck eines kombinierten Zeichens durch gleichgewichtige Elemente bestimmt, so ist kein Element allein geeignet, den Gesamteindruck des Kombinationszeichens zu prägen, weshalb bei einer Übereinstimmung der beanstandeten Bezeichnung mit nur einem Element des Warenzeichens die Verwechslungsgefahr im Sinne des § 31 WZG, die sich auf das Gesamtzeichen beziehen muß, zu verneinen ist (vgl. BGH - COLORBOY, aaO; Urt. v. 30.6.1983 - I ZR 96/81, GRUR 1983, 768, 769 - Capri-Sonne; Beschl. v. 1.12.1988 - I ZB 5/87, GRUR 1989, 264, 265 - "REYNOLDS R 1/ EREINTZ"; Urt. v. 2.2.1989 - I ZR 150/86, GRUR 1989, 425, 427 - Herzsymbol).
  • BGH, 25.01.1990 - I ZR 83/88

    "L-Thyroxin"; Herkunftsweisende Funktion einer Wirkstoffangabe in einem

    Auszug aus BGH, 15.11.1990 - I ZR 245/88
    Denn es geht auch dann um die Beurteilung der Verwechslungsgefahr in bezug auf das gesamte Zeichen, wenn die angegriffene Bezeichnung nur mit einem Teil des Warenzeichens übereinstimmt (BGH - COLORBOY aaO; Urt. v. 25.1.1990 - I ZR 83/88, GRUR 1990, 453, 454 - L-Thyroxin).
  • BGH, 19.01.1989 - I ZR 223/86

    "Abbo"/"Abo"; Warengleichartigkeit und Verwechslungsgefahr

    Auszug aus BGH, 15.11.1990 - I ZR 245/88
    Die Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt des Serienzeichens setzt voraus, daß der Zeicheninhaber den Verkehr bereits an mehrere Zeichen mit dem gleichen Stamm gewöhnt hat (vgl. BGH, Beschl. v. 22.5.1968 - I ZR 3/67, GRUR 1969, 40, 41 - Pentavenon; Urt. v. 17.12.1971 - I ZR 79/70, GRUR 1972, 549, 550 - Messinetta) oder jedoch sichere Anhaltspunkte dafür gegeben sind, daß ein Zeichenbestandteil als Stammzeichen geeignet und bestimmt ist (vgl. BGH, Urt. v. 29.9.1965 - Ib ZR 88/63, GRUR 1966, 35, 37 - multikord; Beschl. v. 18.3.1977 - I ZB 10/75, Bl. f. PMZ 1977, 371, 372 - KABELRAP; Urt. v. 19.1.1990 - I ZR 223/86, GRUR 1989, 350, 351 - ABBO/ABO).
  • BGH, 30.06.1983 - I ZR 96/81

    Verwechslungsgefahr zwischen dem Warenzeichen "Capri-Sonne" und der Bezeichnung

    Auszug aus BGH, 15.11.1990 - I ZR 245/88
    Wird aber der Gesamteindruck eines kombinierten Zeichens durch gleichgewichtige Elemente bestimmt, so ist kein Element allein geeignet, den Gesamteindruck des Kombinationszeichens zu prägen, weshalb bei einer Übereinstimmung der beanstandeten Bezeichnung mit nur einem Element des Warenzeichens die Verwechslungsgefahr im Sinne des § 31 WZG, die sich auf das Gesamtzeichen beziehen muß, zu verneinen ist (vgl. BGH - COLORBOY, aaO; Urt. v. 30.6.1983 - I ZR 96/81, GRUR 1983, 768, 769 - Capri-Sonne; Beschl. v. 1.12.1988 - I ZB 5/87, GRUR 1989, 264, 265 - "REYNOLDS R 1/ EREINTZ"; Urt. v. 2.2.1989 - I ZR 150/86, GRUR 1989, 425, 427 - Herzsymbol).
  • BGH, 11.07.1975 - I ZR 77/74
    Auszug aus BGH, 15.11.1990 - I ZR 245/88
    Allein aus der Übereinstimmung eines Elementes der geschützten Marke mit der angegriffenen Bezeichnung kann auf eine Verwechslungsgefahr im zeichenrechtlichen Sinne nicht geschlossen werden (BGH, Urt. v. 11.7.1975 - I ZR 77/74, GRUR 1976, 353, 354 - COLORBOY).
  • BGH, 03.04.1981 - I ZR 72/79

    Warenzeichen - Verwendung - Championne du Monde - Fahrradsname

    Auszug aus BGH, 15.11.1990 - I ZR 245/88
    Trotz der grundsätzlich gebotenen weiten Auslegung des warenzeichenmäßigen Gebrauchs ist in solchen Fällen der Erfahrungssatz nicht zu vernachlässigen, daß die Annahme einer sogenannten Zweitmarke für den Verkehr fernliegt, wenn die hierfür in Betracht kommende Angabe warenbeschreibend erscheint und der Verkehr daher in ihr eher einen Hinweis auf die Beschaffenheit der Ware sehen wird als eine zweite Herkunftsbezeichnung (BGH, Urt. v. 3.4.1981 - I ZR 72/79, GRUR 1981, 592, 594 - Championne du Monde; Urt. v. 6.4.1989 - I ZR 43/87, GRUR 1989, 508, 510 - CAMPIONE del MONDO).
  • BGH, 14.01.1977 - I ZR 170/75
    Auszug aus BGH, 15.11.1990 - I ZR 245/88
    Eine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne, welche im Firmenrecht ihren Ursprung hat, kann im Warenzeichenrecht nur unter besonderen Umständen, beispielsweise, wenn sich die Marke selbst zum Unternehmenskennzeichen entwickelt hat, Anwendung finden (BGH, Urt. v. 14.1.1977 - I ZR 170/75, GRUR 1977, 491, 493 - ALLSTAR; Beschl. v. 14.10.1977 - I ZB 16/76, GRUR 1978, 170, 172 - FAN).
  • BGH, 06.04.1989 - I ZR 43/87

    "CAMPIONE del MONDO"; Zeichenmäßige Verwendung des Begriffs

  • BGH, 22.05.1968 - I ZB 3/67

    Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt des Serienzeichens -

  • BGH, 14.10.1977 - I ZB 10/76

    Verwechslungsgefahr einer Bezeichnung für Schaumwein mit einer Bezeichnung für

  • BGH, 17.12.1971 - I ZR 79/70

    Auslegung des Begriffs des Serienzeichens - Voraussetzungen für das Vorliegen

  • BGH, 18.03.1977 - I ZB 10/75

    Anmeldung eines Warenzeichens - Zeichenrechtliche Übereinstimmung - Versagung der

  • BGH, 29.09.1965 - Ib ZR 88/63

    Verwendung der Bezeichnung "multikord" - Beruteilung des Bestehens einer

  • BGH, 21.10.1977 - I ZB 16/76

    Verlängerungsgebühr für Warenzeichen - Fälligkeit der Verlängerungsgebühr eines

  • BGH, 27.11.1968 - I ZR 3/67

    Höhe des Frachtentgelts für den Transport von Milch - Anspruch auf Zahlung eines

  • BGH, 29.06.1995 - I ZB 22/93

    "Springende Raubkatze"; Verwechslung eines aus Wort und Bild zusammengesetzten

    Der Schutz eines aus einem Kombinationszeichen herausgelösten (Wort- oder Bild-) Elements ist dem Markenrecht fremd (BGH, Urt. v. 11.7.1975 - I ZR 77/74, GRUR 1976, 353, 354 - Colorboy; Urt. v. 15.11.1990 - I ZR 245/88, GRUR 1991, 319, 320 - HURRICANE).
  • BGH, 18.06.1998 - I ZR 15/96

    "ALKA-SELTZER"; Verwechslungsgefahr

    Wird aber der Gesamteindruck eines kombinierten Zeichens durch gleichgewichtige Elemente bestimmt, so ist kein Element allein geeignet, den Gesamteindruck des Kombinationszeichens zu prägen, weshalb bei einer Übereinstimmung des Gesamteindrucks der beanstandeten Bezeichnung mit nur einem Element des prioritätsälteren Zeichens die zeichenrechtliche und markenrechtliche Verwechslungsgefahr zu verneinen ist (BGH, Urt. v. 11.7.1975 - I ZR 77/74, GRUR 1976, 353, 354 - COLORBOY; Beschl. v. 1.12.1988 - I ZB 5/87, GRUR 1989, 264, 265 - "REYNOLDS R 1/EREINTZ"; Urt. v. 15.11.1990 - I ZR 245/88, GRUR 1991, 319, 320 - HURRICANE; GRUR 1996, 775, 776 - Sali Toft).
  • BGH, 09.05.1996 - I ZB 11/94

    "Sali Toft"; Selbständige Stellung eins Wort-Elements innerhalb eines

    Wird nämlich der Gesamteindruck eines kombinierten Zeichens durch gleichgewichtige Elemente bestimmt, so ist entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde kein Bestandteil allein geeignet, den Gesamteindruck des Kombinationszeichens zu prägen, weshalb bei einer Übereinstimmung oder Ähnlichkeit nur eines Elements aus dem Gesamtzeichen mit dem Widerspruchszeichen eine Verwechslungsgefahr im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG nicht angenommen werden kann (BGH, Beschl. v. 29.6.1995 - I ZB 22/93, GRUR 1996, 198, 199 f. - Springende Raubkatze; vgl. auch BGH, Urt. v. 8.11.1989 - I ZR 102/88, GRUR 1990, 367, 369 - alpi/Alba Moda; Urt. v. 15.11.1990 - I ZR 245/88, GRUR 1991, 319, 320 - HURRICANE).
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Rechtsprechung
   BGH, 18.12.1990 - X ZB 3/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2552
BGH, 18.12.1990 - X ZB 3/90 (https://dejure.org/1990,2552)
BGH, Entscheidung vom 18.12.1990 - X ZB 3/90 (https://dejure.org/1990,2552)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 1990 - X ZB 3/90 (https://dejure.org/1990,2552)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Streitwert - Gebrauchsmuster

  • rechtsportal.de

    Bemessung des Streitwerts im gerichtlichen Verfahren zur Feststellung der Unwirksamkeit eines erloschenen Gebrauchsmusters

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 957
  • MDR 1991, 959
  • BlPMZ 1991, 190
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.10.1956 - I ZR 28/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.12.1990 - X ZB 3/90
    Im gerichtlichen Verfahren zur Feststellung der Unwirksamkeit eines erloschenen Gebrauchsmusters bemißt sich der Wert des Gegenstandes nach dem Interesse, das der Antragsteller an der Abwehr seiner Inanspruchnahme aus dem Gebrauchsmuster hat (Abgrenzung gegenüber BGH, LM § 40 PatG Nr. 2 = GRUR 1957, 79).

    In derartigen Fällen muß auf andere Bewertungsgesichtspunkte abgestellt werden; so geht die Rechtsprechung für die Nichtigkeitsklage gegen ein Patent vom Interesse der Allgemeinheit an der Vernichtung des angegriffenen Schutzrechts aus (BGH GRUR 1957, 79); ähnliche Gesichtspunkte können bei wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklagen gemeinnütziger Verbände zum Tragen kommen (BGH GRUR 1968, 106 - Ratio-Markt - sowie BGH MDR 1990, 986 = NJW-RR 1990, 1322 - Streitwertbemessung).

  • BGH, 26.04.1990 - I ZR 58/89

    Streitwertbemessung - Streitwertbemessung

    Auszug aus BGH, 18.12.1990 - X ZB 3/90
    In derartigen Fällen muß auf andere Bewertungsgesichtspunkte abgestellt werden; so geht die Rechtsprechung für die Nichtigkeitsklage gegen ein Patent vom Interesse der Allgemeinheit an der Vernichtung des angegriffenen Schutzrechts aus (BGH GRUR 1957, 79); ähnliche Gesichtspunkte können bei wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklagen gemeinnütziger Verbände zum Tragen kommen (BGH GRUR 1968, 106 - Ratio-Markt - sowie BGH MDR 1990, 986 = NJW-RR 1990, 1322 - Streitwertbemessung).
  • BGH, 18.03.1975 - X ZB 12/74

    Lampenschirm

    Auszug aus BGH, 18.12.1990 - X ZB 3/90
    Da die Feststellung der Unwirksamkeit eines erloschenen Gebrauchsmusters nur dann begehrt werden kann, wenn der Antragsteller ein rechtliches Interesse hieran hat, insbesondere weil er aus dem Gebrauchsmuster in Anspruch genommen wird (BGH GRUR 1967, 351, 352 - Korrosionsschutzbinde; BGHZ 64, 155, 158 - Lampenschirm) , bedarf es bei dieser Verfahrensart eines Ausweichens auf am Interesse der Allgemeinheit orientierte Bewertungsgesichtspunkte nicht.
  • BGH, 05.07.1967 - Ib ZR 20/66

    Klage einer wirtschaftlichen Interessenvereinigung bestimmter Gewerbetreibender -

    Auszug aus BGH, 18.12.1990 - X ZB 3/90
    In derartigen Fällen muß auf andere Bewertungsgesichtspunkte abgestellt werden; so geht die Rechtsprechung für die Nichtigkeitsklage gegen ein Patent vom Interesse der Allgemeinheit an der Vernichtung des angegriffenen Schutzrechts aus (BGH GRUR 1957, 79); ähnliche Gesichtspunkte können bei wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklagen gemeinnütziger Verbände zum Tragen kommen (BGH GRUR 1968, 106 - Ratio-Markt - sowie BGH MDR 1990, 986 = NJW-RR 1990, 1322 - Streitwertbemessung).
  • BGH, 02.03.1967 - Ia ZB 10/65

    Anwendung des § 9 Abs. 1 Satz 2 Gebrauchsmustergesetz (GebrMG) im Verfahren auf

    Auszug aus BGH, 18.12.1990 - X ZB 3/90
    Da die Feststellung der Unwirksamkeit eines erloschenen Gebrauchsmusters nur dann begehrt werden kann, wenn der Antragsteller ein rechtliches Interesse hieran hat, insbesondere weil er aus dem Gebrauchsmuster in Anspruch genommen wird (BGH GRUR 1967, 351, 352 - Korrosionsschutzbinde; BGHZ 64, 155, 158 - Lampenschirm) , bedarf es bei dieser Verfahrensart eines Ausweichens auf am Interesse der Allgemeinheit orientierte Bewertungsgesichtspunkte nicht.
  • BPatG, 20.08.2013 - 3 Ni 15/08

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Streitwert für die Berechnung der

    Er entspricht im Verfahren vor dem Bundespatentgericht im Allgemeinen dem gemeinen Wert des Patents bei Erhebung der Klage, d. h. der aufgrund Eigennutzung und Lizenzen zu erwartenden Erträge zuzüglich des Betrages der bis zur Klageerhebung eventuell entstandenen Schadensersatzansprüche (BGH GRUR 1957, 79; 1985, 511 - Stückgutverladeanlage; BlPMZ 1991, 190 - Unterteilungsfahne).
  • BGH, 08.07.2008 - X ZB 32/06

    Zurückweisung der Rechtsbeschwerde betreffend die Löschung eines Gebrauchsmusters

    V. Die Festsetzung des Gegenstandswerts entsprechend den für das Patentnichtigkeitsverfahren geltenden Grundsätzen stützt sich auf §§ 61 ff. GKG; § 3 ZPO; vgl. hierzu Benkard/Goebel, PatG GebrMG, 10. Aufl. 2006 Rdn. 33 zu § 17 GebrMG; Busse/Keukenschrijver, PatG, 6. Aufl. 2003 Rdn. 17 zu § 109 PatG; Sen.Beschl. v. 18.12.1990 - X ZB 3/90, BlPMZ 1991, 190 - Unterteilungsfahne).
  • KG, 04.11.2008 - 5 W 389/07

    Wertfestsetzung: Streitwert einer negativen Feststellungsklage betr. die

    Entscheidend ist daher insoweit bei einer negativen Feststellungsklage nicht das Interesse des Feststellungsklägers und Beklagten einer korrespondierenden Leistungs-(Unterlassungs-)klage, sondern das Interesse des Feststellungsbeklagten und Klägers einer korrespondierenden Leistungs-(Unterlassungs-)klage (a. A. OLG München, GRUR 1986, 840; Retzer in: Harte/Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG, § 12 Rdn. 875; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 2 Rdn. 32; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche von Verfahren, 9. Aufl., § 49 Rdn. 36 bezeichnet diese a. A. als "beachtlich" und - möglicherweise zu Unrecht - als Minderansicht; auf das Interesse des Klägers der negativen Feststellungsklage an der Abwehr des behaupteten Anspruchs stellen - ohne Problematisierung - ab: BGH, WuM 2004, 352, juris Rdn. 16; NJW-RR 1991, 957, juris Rdn. 3 betr.
  • KG, 04.11.2008 - 5 W 4/08

    Maßgeblichkeit des wirtschaftlichen Interesses zur Streitwerthöhe einer negativen

    Entscheidend ist daher insoweit bei einer negativen Feststellungsklage nicht das Interesse des Feststellungsklägers und Beklagten einer korrespondierenden Leistungs-(Unterlassungs-)klage, sondern das Interesse des Feststellungsbeklagten und Klägers einer korrespondierenden Leistungs-(Unterlassungs-)klage (a. A. OLG München, GRUR 1986, 840; Retzer in: Harte/Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG, § 12 Rdn. 875; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 2 Rdn. 32; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche von Verfahren, 9. Aufl., § 49 Rdn. 36 bezeichnet diese a. A. als "beachtlich" und - möglicherweise zu Unrecht - als Minderansicht; auf das Interesse des Klägers der negativen Feststellungsklage an der Abwehr des behaupteten Anspruchs stellen - ohne Problematisierung - ab: BGH, WuM 2004, 352, juris Rdn. 16; NJW-RR 1991, 957, juris Rdn. 3 betr.
  • BPatG, 06.10.2008 - 2 Ni 1/01
    Zusätzlich wird wegen unsicherer Zukunftsprognosen hinsichtlich des Umsatzes und der technischen Entwicklung ein angemessener Betrag von dem überschlägig ermittelten Wert abgezogen (vgl. BGH GRUR 1985, 511 -Stückgutverladeanlage -: Abzug in Höhe von 30 %; BlPMZ 1991, 190 -Unterteilungsfahne).
  • BPatG, 10.12.2012 - 3 Ni 34/10
    Er entspricht im Verfahren vor dem Bundespatentgericht im Allgemeinen dem gemeinen Wert des Streitpatents bei Erhebung der Klage (BGH, BlPMZ 1991, 190 - Unterteilungsfahne m. w. N.).
  • BPatG, 05.05.2011 - 2 Ni 25/09
    Er entspricht im Verfahren vor dem Bundespatentgericht im Allgemeinen dem gemeinen Wert des Patents bei Erhebung der Klage, d. h. der aufgrund Eigennutzung und Lizenzen zu erwartenden Erträge zuzüglich des Betrages der bis zur Klageerhebung eventuell entstandenen Schadensersatzansprüche (BGH GRUR 1957, 79; 1985, 511 -Stückgutverladeanlage; BlPMZ 1991, 190 -Unterteilungsfahne).
  • BPatG, 08.04.2010 - 3 Ni 1/10
    Er entspricht im Verfahren vor dem Bundespatentgericht im Allgemeinen dem gemeinen Wert des Patents bei Erhebung der Klage, d. h. der aufgrund Eigennutzung und Lizenzen zu erwartenden Erträge zuzüglich des Betrages der bis zur Klageerhebung eventuell entstandenen Schadensersatzansprüche (BGH GRUR 1957, 79; 1985, 511 -Stückgutverladeanlage; BlPMZ 1991, 190 -Unterteilungsfahne).
  • BPatG, 17.06.2010 - 2 Ni 39/08
    Von diesem Betrag ist wegen der unsicheren Prognose hinsichtlich des Umsatzes und der technischen Entwicklung ein angemessener Betrag abzuziehen (vgl. BGH GRUR 1985, 511 -Stückgutverladeanlage; BGH BlPMZ 1991, 190 - Unterteilungsfahne).
  • BPatG, 27.02.2003 - 3 Ni 36/02
    Er entspricht im Verfahren vor dem Bundespatentgericht im allgemeinen dem Wert der zu erwartenden Erträge (Eigennutzung und Lizenzen) zuzüglich des Betrages der bis zur Klageerhebung eventuell entstandenen Schadensersatzansprüche (BGH GRUR 1957, 79; 1985, 511 - Stückgutverladeanlage; BlPMZ 1991, 190 - Unterteilungsfahne).
  • BPatG, 02.08.2011 - 1 Ni 14/10
  • BPatG, 18.12.2003 - 10 W (pat) 10/02
  • BPatG, 22.10.2001 - 10 W (pat) 69/00
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Rechtsprechung
   BGH, 30.10.1990 - X ZR 16/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,1334
BGH, 30.10.1990 - X ZR 16/90 (https://dejure.org/1990,1334)
BGH, Entscheidung vom 30.10.1990 - X ZR 16/90 (https://dejure.org/1990,1334)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 1990 - X ZR 16/90 (https://dejure.org/1990,1334)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 444
  • MDR 1991, 530
  • GRUR 1991, 127
  • DB 1991, 699
  • BlPMZ 1991, 190
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.11.1954 - I ZR 40/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.10.1990 - X ZR 16/90
    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 16. November 1954 (GRUR 1955, 286, 289 - Kopiergerät) die von der Revision angeführten, auf die Entscheidung des Reichsgerichts (RGZ 136, 415) gestützten Grundsätze, wonach die Regeln der Diensterfindung erst recht auf eine Gesellschaftererfindung Anwendung finden, nicht geteilt.
  • RG, 11.06.1932 - I 362/31

    Über Begriff, Voraussetzung und Wirkung der Gesellschafter-Erfindung.

    Auszug aus BGH, 30.10.1990 - X ZR 16/90
    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 16. November 1954 (GRUR 1955, 286, 289 - Kopiergerät) die von der Revision angeführten, auf die Entscheidung des Reichsgerichts (RGZ 136, 415) gestützten Grundsätze, wonach die Regeln der Diensterfindung erst recht auf eine Gesellschaftererfindung Anwendung finden, nicht geteilt.
  • OLG Düsseldorf, 13.01.2022 - 2 U 26/21

    Anspruch auf Übertragung oder Abtretung und Zustimmung zur Umschreibung des

    Es lässt sich bereits nicht feststellen, dass sich die Klägerin im Zeitpunkt der Anmeldung des DE'"XXB" im Erfindungsbesitz befand, wie dies für den Tatbestand der widerrechtlichen Entnahme erforderlich ist (vgl. BGH, GRUR 1991, 127, 128 - Objektträger; GRUR 2005, 567 - Schweißbrennerreinigung; OLG Braunschweig, Urt. v. 16.11.2016, Az.: 2 U 32/15, BeckRS 2016, 127692 Rz. 141; BeckOKPatR-Schnekenbühl, 22. Ed., § 8 Rz. 14).

    Zudem hat die Klägerin aus den unter aa) dargestellten Gründen kein sachliches Recht an der Erfindung und deshalb auch kein Recht auf das Patent, was ihr - Erfindungsbesitz unterstellt - im Rahmen des Vindikationsanspruchs entgegengehalten werden kann (BGH, GRUR 1991, 127, 128 - Objektträger).

    Denn ist der Erfindungsbesitzer nicht zugleich auch sachlich Berechtigter, so wird er durch die widerrechtliche Entnahme, also durch die unberechtigte Anmeldung seines Schutzrechts, nicht verletzt (BGH, GRUR 1991, 127, 128 - Objektträger).

  • OLG Düsseldorf, 28.02.2014 - 2 U 39/12

    Pflicht des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH zur unentgeltlichen

    Ebenso kann der Sinn und Zweck der Gesellschaft für eine dahingehende Verpflichtung sprechen (vgl. BGH, GRUR 1955, 286, 289 - Schnellkopiergerät; GRUR 2000, 788, 790 - Gleichstromsteuerschaltung; GRUR 1991, 127, 129 - Objektträger; Bartenbach/Volz, a.a.O., § 1 Rdnr. 74 m. w. Nachw.; vgl. a. Benkard/Melullis, a.a.O., § 6 PatG Rdnr. 27e; Busse/Keukenschrijver, PatG, 7. Aufl., § 6 PatG Rdnr. 30).

    Selbst der persönlich haftende Gesellschafter einer Personengesellschaft ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aber nicht ausnahmslos verpflichtet, über die Erfindung zugunsten der Gesellschaft zu verfügen (vgl. BGH, GRUR 1955, 286, 289 - Schnellkopiergerät; GRUR 1991, 127, 129 - Objektträger).

  • LG Düsseldorf, 29.06.2017 - 4b O 108/15

    Stapelbox

    Unter Erfindungsbesitz ist die tatsächliche Möglichkeit zu verstehen, die Erfindung zu benutzen, weil der Erfindungsbesitzer die fertige Erfindung kennt oder jedenfalls über Unterlagen verfügt, aus denen er die Kenntnis erlangen kann (BGH, Urt. v. 30.10.1990, X ZR 16/90, GRUR 1991, 127, 128 - Objektträger).

    Denn Zweck des § 8 PaC ist es, das Auseinanderfallen von sachlichem und formellem Recht zu vermeiden (BGH, Urt. v. 30.10.1990, X ZR 16/90, GRUR 1991, 127, 128 - Objektträger).

    Einem sachlich nicht berechtigten Erfindungsbesitzer einen Anspruch aus § 13 GebrMG i. V. m. § 8 PaC zuzubilligen, widerspräche der Zielsetzung des Gesetzes, weil das Auseinanderfallen von sachlichem und formellem Recht nicht vermieden, sondern dem Erfindungsbesitzer seinerseits gegenüber dem Berechtigten lediglich die Position eines widerrechtlich Entnehmenden verschafft würde (zum Patentrecht: BGH, Urt. v. 30.10.1990, X ZR 16/90, GRUR 1991, 127, 128 - Objektträger).

  • OLG Düsseldorf, 22.08.2019 - 2 U 29/17

    Ansprüche gegen den ehemaligen Geschäftsführer einer GmbH wegen Inanspruchnahme

    Dabei gewährt § 8 PatG (i.V.m. § 13 Abs. 3 GebrMG) dem Berechtigten einen vom Verschulden unabhängigen, quasi-dinglichen Anspruch auf Abtretung des Anspruchs auf Eintragung des Gebrauchsmusters oder auf dessen Übertragung (BGH, GRUR 1991, 127, 128 - Objektträger; OLG Düsseldorf, Urt. v. 22.11.2011, Az.: I-2 U 15/04, BeckRS 2012, 08125; Mes, Patentgesetz/Gebrauchsmustergesetz, 4. Aufl., § 8 Rz.1; Benkard/Melullis, PatG/GebrMG, 11. Aufl.,§ 8 Rz. 2).
  • OLG Düsseldorf, 07.12.2015 - 2 U 88/11

    Anspruch des Erfinders auf Einräumung der Berechtigung an einem durch einen

    Wie § 8 PatG, der für deutsche Patentanmeldungen und Patente gilt, gewährt auch Art. 11 § 5 Abs. 1 Satz 1 IntPatÜG dem Berechtigten einen vom Verschulden unabhängigen, quasi-dinglichen Anspruch auf Abtretung des Anspruchs auf Erteilung des Patents oder auf Übertragung des Patents (vgl. zu § 8 PatG: BGH, GRUR 1991, 127, 128 - Objektträger; Benkard/Melullis, a.a.O., § 8 Rn. 2).
  • LG München I, 25.09.2019 - 21 O 6020/18

    Ablauf der Ausschluss- und Verjährungsfrist bei Patentvindikationsanspruch

    Es handelt sich hierbei vielmehr um einen öffentlich-rechtlichen Anspruch auf Erteilung des Patents (Osterrieth, Patentrecht, 5. Auflage, 2015, 4. Teil, Rn. 559 mit Verweis auf BGH GRUR 1982, 95 (96) - Pneumatische Einrichtung; BGH GRUR 1991, 127 (128) - Objektträger).
  • OLG Düsseldorf, 23.06.2016 - 2 U 71/11

    Gerichtlicher Vergleichsvorschlag in einem Verfahren auf Einräumung der

    Wie § 8 PatG, der für deutsche Patentanmeldungen und Patente gilt, gewährt auch Art. 11 § 5 Abs. 1 S. 1 IntPatÜG dem Berechtigten einen vom Verschulden unabhängigen, quasi-dinglichen Anspruch auf Abtretung des Anspruchs auf Erteilung des Patents bzw. auf Übertragung des Patents (vgl. zu § 8 PatG: BGH, GRUR 1991, 127, 128 - Objektträger; Benkard/Melullis, Patentgesetz, 11. Auflage, § 8 Rz. 2).
  • OLG Düsseldorf, 09.03.2017 - 2 U 42/16
    Ebenso wie § 8 PatG, der für deutsche Patentanmeldungen und Patente gilt, gewährt auch Art. 11 § 5 Abs. 1 Satz 1 IntPatÜG dem Berechtigten einen vom Verschulden unabhängigen, quasi-dinglichen Anspruch auf Abtretung des Anspruchs auf Erteilung des Patents bzw. auf Übertragung des Patents (vgl. zu § 8 PatG: BGH, GRUR 1991, 127, 128 - Objektträger; Benkard/Melullis, Patentgesetz, 11. Auflage, § 8 Rz. 2).
  • LG Düsseldorf, 22.03.2012 - 4b O 43/11

    Rapssaatenschälung

    Auch der Erfindungsbesitzer, der sein Recht zum Erfindungsbesitz befugt vom sachlich Berechtigten herleitet, ist aktivlegitimiert (BGH GRUR 1991, 127, 128 - Objektträger).
  • OLG Düsseldorf, 23.03.2017 - 2 U 42/16
    Ebenso wie § 8 PatG, der für deutsche Patentanmeldungen und Patente gilt, gewährt auch Art. 11 § 5 Abs. 1 Satz 1 IntPatÜG dem Berechtigten einen vom Verschulden unabhängigen, quasi-dinglichen Anspruch auf Abtretung des Anspruchs auf Erteilung des Patents bzw. auf Übertragung des Patents (vgl. zu § 8 PatG: BGH, GRUR 1991, 127, 128 - Objektträger; Benkard/Melullis, Patentgesetz, 11. Auflage, § 8 Rz. 2).
  • LG München I, 02.06.2016 - 7 O 19987/15

    Abtretungsanspruch ist unabhängig von der Patentfähigkeit

  • BPatG, 17.06.2011 - 1 Ni 12/11
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